Mit dem IVIS MEDIA BFSG Check können Sie einfach und kostenlos prüfen, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind.
Liste unserer Kunden: J3L, Fair Kiez, HTW Berlin, Neo Fashion, SIB, EUV, Zahnkultur, Lexus, Neustadt, Opel, Universal, Zalando, BTB, Lottili, Mayaciel, E-Solaris, Frau Kruner, Spitzke
Die neue BFSG-Pflicht stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit unserer kostenlosen Expertenanalyse erhalten Sie Klarheit über den Status Ihrer digitalen Barrierefreiheit und konkrete Handlungsempfehlungen. Wir prüfen Ihre Website nach den aktuellen Standards und zeigen Ihnen den Weg zur rechtssicheren Umsetzung. Für eine vollständige barrierefreie Website können Sie auf unsere Webentwicklung und Webdesign Services zurückgreifen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Meilenstein für digitale Inklusion in Deutschland. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet es Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsdienste. Für die Umsetzung bieten wir professionelle barrierefreie Webseiten an.
Das BFSG wird am 28. Juni 2025 rechtskräftig. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zu Ihren BFSG-Anforderungen.
Ja, das BFSG sieht differenzierte Übergangsfristen vor (§ 38 BFSG). Während bestimmte Dienstleistungen eine Frist von fünf Jahren haben, können Selbstbedienungsterminals bis zu 15 Jahre Zeit für die Umsetzung erhalten. Eine frühzeitige Beratung hilft, die für Sie relevanten Fristen zu identifizieren. Fordern Sie ein individuelles Angebot für Ihre BFSG-Umsetzung an.
Die Nichteinhaltung der BFSG-Vorgaben kann schwerwiegende Folgen haben. Die Marktüberwachung kann die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen und Bußgelder verhängen. Eine rechtzeitige Umsetzung schützt Ihr Unternehmen vor diesen Risiken. Unsere barrierefreien Webseiten helfen Ihnen, Compliance zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Marktüberwachungsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung der Vorgaben. Sie können sowohl aktiv als auch auf Basis von Hinweisen tätig werden.
Digitale Barrierefreiheit ist ein Grundrecht und ermöglicht allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben. Sie betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher Ihrer digitalen Angebote. Unsere Webdesign und Webentwicklung Services integrieren Accessibility von Anfang an.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit. Sie basieren auf vier Prinzipien:
Die WCAG definiert drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA), wobei Stufe AA in Deutschland und der EU als Standard gilt. Unsere barrierefreien Webseiten erfüllen diese Standards.
Während öffentliche Stellen zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung verpflichtet sind, wird dies für private Anbieter empfohlen. Die Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung und zeigt Ihr Engagement für digitale Inklusion. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und SEO-Optimierung Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
Bei der Integration von Drittanbieter-Systemen tragen Sie als Anbieter die Verantwortung für deren Barrierefreiheit. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl barrierefreier Lösungen und der Implementierung alternativer Zugangsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Adresslisten als Alternative zu Kartenansichten. Unsere Webentwicklung Expertise garantiert barrierefreie Integrationen.